Gutachten
Mietgutachten können ebenfalls in den unter "Verkehrswertermittlung", Abschnitte 4 und 5 dieser Site aufgezählten Varianten (mündlich oder schriftlich) erstattet werden.
Auch wegen der eingangs beschriebenen Gesetzeslage/Umstände sind Mietgutachten vor allem sinnvoll:
- Bei einem neuen Vertragsabschluß oder geplanten Mieterhöhungen (um sicherzustellen, daß die legal erzielbaren Entgelte durch den verlangten/gezahlten Mietzins nicht überschritten werden).
- Bei unklarer Abrechnungslage der Betriebs- oder sonstiger Nebenkosten, oder zur Ermittlung verschiedener Mietanteile (beispielsweise Garagen, Haus-Schwimmbad, Möblierung, mitvermietete Räumlichkeiten außerhalb der eigentlichen Einheit etc.).
- Im gewerblichen Bereich -insbesondere im Falle von Unternehmens- , Gaststätten- oder Betriebsneugründungen bzw. Eröffnungen- bei Unsicherheiten ob die verlangte Miete/Pacht zu den voraussichtlichen Einnahmen in angemessenem Verhältnis steht (gesetzlich gelten hier wesentlich weiter gefasste Spielräume der Preisgestaltung als bei Wohnraum).
Häufig können hohe Prozeßkosten vermieden werden, wenn die Vertragsparteien bereit sind, ein außergerichtliche Einigung bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf den Mietgegenstand herbeizuführen.
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