Mietwert-Ermittlung
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 Gutachten
 Ablauf Mietwert-Ermittlung
 

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 Weitere Mietbegriffe

Die bisher angeführten Begriffe beziehen sich auf den rechlichen Gehalt der Miete beziehungsweise deren zulässiger Höhe, andere erfassen den wirtschaftlichen Umfang des Mietzinses.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß unter "Betriebskosten" auf wohnungswirtschaftlichem Gebiet die in
Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung (BV) aufgezählten Kostenarten verstanden werden. Der Individualverbrauch ist die in einer Einheit periodisch auflaufende Summe an verbrauchsabhängigen Kosten -zum Beispiel für Strom oder Gas-, und wird vielfach vom Mieter oder Pächter direkt mit den Versorgungsunternehmen abgerechnet.

Zur Abgrenzung Miete/Pacht: Miete richtet sich auf den Gebrauch eines Gegenstandes. Pacht bezeichnet den Gebrauch und den Genuß der Früchte eines Gegenstandes, schließt also ein, daß Güter allgemein -auch Geld- welche die Bewirtschaftung eines Objektes abwirft, in den Besitz des Pächters übergehen.


  [ Abschnitt 5 ]  
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 Gutachten

Mietgutachten können ebenfalls in den unter "Verkehrswertermittlung",
Abschnitte 4 und 5 dieser Site aufgezählten Varianten (mündlich oder schriftlich) erstattet werden.

Auch wegen der eingangs beschriebenen Gesetzeslage/Umstände sind Mietgutachten vor allem sinnvoll: Häufig können hohe Prozeßkosten vermieden werden, wenn die Vertragsparteien bereit sind, ein außergerichtliche Einigung bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf den Mietgegenstand herbeizuführen.


  [ Abschnitt 6 ]  
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 Ablauf einer Mietwert-Ermittlung

Bei der Erstellung eines Mietgutachtens muß der Sachverständige zunächst prüfen, ob der Bewertungsfall sich mit seinem Wissen und Fähigkeiten bearbeiten läßt. Die Abgrenzung zu einer Rechtsberatung -welche ausschließlich durch examinierte Juristen erfolgen darf- muß sorgfältig vorgenommen werden. Abschließend kann die Wertermittlung auf dem Postweg zugesendet werden, oder aber eine persönliche Abgabe -mit Erläuterung- stattfinden. Mündliche Gutachten werden entsprechend vorgetragen.