Verkehrswert-Ermittlung
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 Schriftliche Gutachten
 Mündliche Gutachten
 Ablauf Verkehrswert-Ermittlung
 

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 Schriftliche Gutachten

Solche Gutachten können in den folgenden Varianten erstattet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, daß in bestimmten Fällen (komplexe Lasten, sehr umfangreiche oder schadhafte Objekte etc.), Kurz- bzw. Tabellengutachten nicht tatsachengerecht durchführbar sind, und somit ausscheiden:
Die einzelnen Varianten unterscheiden sich vorallem in der Nachvollziehbarkeit, und den entstehenden Kosten. Das Bewertungsergebnis -also der Verkehrswert- weicht freilich nicht ab.


  [ Abschnitt 5 ]  
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 Mündliche Gutachten

Vorgenannte schriftliche Gutachten stellen die allgemein gängige Art der Erstattung dar. Grundsätzlich aber können Bewertungen bzw. Beurteilungen auch mündlich geäußert werden. Ein diesbezüglicher Vorteil ist, daß dem oder den Auftraggebern beziehungsweise Betroffenen die Möglichkeit eröffnet wird, wegen etwaiger Unklarheiten in einem ausführlichen Gespräch Rückfragen zu stellen.

Anwendung finden mündliche Gutachten zum Beispiel in folgenden Fallkonstellationen (häufig treffen mehrere der Beweggründe zu): Der Sachverständige wiederum kann durch gezielte Erläuterungen gewählte Verfahren oder Berechnungsgrößen direkt offenlegen und dem Interesse der Beteiligten nach abhandeln. Von Nachteil ist das Fehlen einer gedruckten Expertise bei später auftretendem Erklärungsbedarf (jedoch sind Kombinationen der mündlichen/schriftlichen Form beziehungsweise ein erneuter Kontakt des Sachverständigen denkbar).


  [ Abschnitt 6 ]  
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 Ablauf einer Verkehrswert-Ermittlung

Nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber muß zunächst geprüft werden, ob der angetragene Fall sich mit dem Wissen und den Fähigkeiten des Sachverständigen bearbeiten läßt. So ist etwa die Bewertung umfangreicher oder schwierig ergründbarer Bauschäden ein separates Fachgebiet, ebensowenig ist der Verfasser dieser Seite befugt in allgemeinen Rechtsfragen zu beraten. Baurechtliche Zuständigkeit, zum Beispiel im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens oder anderer derartiger Problemstellungen ist gegeben.
Abschließend kann die Wertermittlung auf dem Postweg zugesendet werden, oder aber eine persönliche Abgabe -mit Erläuterung- stattfinden. Mündliche Gutachten werden entsprechend vorgetragen.