Anberaumung und Durchführung einer Ortsbesichtigung. Hierbei wird, wenn beauftragt oder erforderlich, das Objekt aufgemessen. Bei vermieteten Gebäuden werden der oder die Mieter rechtzeitig -ca. zwei Wochen vor dem Besichtigungstermin- angeschrieben, und bei Rückfragen entsprechend betreut. Auch diese Aufgabe kann aus Gründen der Kostenersparnis vom Auftraggeber übernommen werden, (fern-)mündliche Terminsabsprachen sind möglich.
Das Gutachten wird ausgearbeitet und eingehend auf Plausibilität kontrolliert, mündliche Gutachten angemessen vorbereitet.
Abschließend kann die Wertermittlung auf dem Postweg zugesendet werden, oder aber eine persönliche Abgabe -mit Erläuterung- stattfinden. Mündliche Gutachten werden entsprechend vorgetragen.