Verfahren
Die Ermittlung von Wohnraum-Mieten wird hauptsächlich über Vergleichswerte durchgeführt, welche beispielsweise Mietspiegeln entnommen werden können. Allermeist werden dort Preisspannen für einzelne Kategorien angegeben. Hier ist es häufig sinnvoll, arithmetische Mittelwerte zu bestimmen, und den prozentualen Unterschied zur Ober- bzw. Untergrenze in vergleichende Betrachtungen einzubeziehen.
Zunächst muß jedoch festgestellt werden, welcher Mietbegriff einer Ermittlung zugrunde liegen soll. In der Regel wird die ortsübliche monatliche Vergleichsmiete -und zwar in Form der Nettomiete- als Berechnungsbasis verwendet.
Je nach gefordertem Mietbegriff können dann Anpassungen vorgenommen werden:
- Pauschale Korrekturen, beispielsweise zur Feststellung der Marktmiete.
- Addition von Kostenanteilen für die im Mietzins enthaltenen Positionen (etwa Betriebskosten, Möblierung, Wohnungszubehör etc.).
Wie auch bei den Vergleichsverfahren zu Verkehrswertermittlung ist eine sorgfältige Abstimmung des verfügbaren Datenmaterials mit dem Bewertungsobjekt besonders relevant.
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