Ertragswert-Ermittlung
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 Kenngrößen des Verfahrens
 Kapitalisierung
 Ablaufschema
 

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 Kenngrößen

Zur Durchführung des Verfahrens sind zunächst folgende Größen notwendig:
Ausgangspunkt der Berechnung ist die Feststellung des Rohertrages, und zwar durch Addition aller aus dem Grundstück erzielbaren Nettoeinnahmen.

In Abschnitt 3.5.1 WertV (obere Leiste, Schaltfläche "Gesetzestexte") heißt es hierzu: "Der Rohertrag umfaßt alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus einem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten einschließlich Vergütungen. Umlagen, die zur Deckung von Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Wenn die tatsächlichen Erträge von den nachhaltig erzielbaren ortsüblichen Beträgen abweichen, dann sind nicht die tatsächlichen, sondern die nachhaltig erzielbaren Erträge zugrunde zu legen. [...]"

Als "nachhaltig erzielbarer Ertrag" bietet sich daher die ortsübliche Netto-Vergleichsmiete besonders an. Der Verfasser empfiehlt letztere grundsätzlich als Basis für Berechnungen zu verwenden, und nicht mehr als zuschläglich maximal 15% abzuweichen -je nach Objekt. Keinesfalls darf aber die Wesentlichkeitsgrenze überschritten werden.

In der Praxis zeigt sich -vorallem bei längerfristiger Betrachtung- deutlich, daß in Gebäuden, deren Wohnungen weit über den ortsüblichen Entgelten vermietet sind, sehr häufig mit Ertragsausfällen oder -Einbußen zu rechnen ist (indem der Eigentümer etwa von den Mietern mit Gerichtsprozessen überzogen wird, durch höhere Fluktuation, oder durch Unwilligkeit der Bewohner, weiteren Mieterhöhungen zuzustimmen).

Um nun vom Rohertrag zu dem für die Berechnung maßgeblichen Reinertrag zu gelangen, müssen die Bewirtschaftungskosten für das Gebäude in Abschlag gebracht werden, welche sich zusammensetzen aus: Die gesamten Bewirtschaftungskosten werden (ähnlich wie einige Elemente der Sachwertermittlung) in der Praxis oftmals prozentual veranschlagt, Bezugsgröße ist in diesem Fall wiederum der Rohertrag.

Als pauschalierte Bewirtschaftungskosten (Anteile für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis am Rohertrag) finden sich in einschlägigen Veröffentlichungen beispielsweise folgende Werte -vgl. die Rubrik "Literatur": Allgemein sind die Bewirtschaftungskosten also hauptsächlich abhängig von mietvertraglichen Vereinbarungen und den Objektmerkmalen des Bauwerks (Art, Alter, Zustand, Ausstattung, Größe). In Großstädten ist wegen des insgesamt höheren Preisniveau auch mit gesteigerten Bewirtschaftungskosten zu rechnen. Erfahrungsgemäß sinkt der prozentuale Anteil der Bewirtschaftungskosten bei überdurchschnittlich hohen Roherträgen.


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 Ertragskapitalisierung

Der um die Bewirtschaftungskosten verkürzte Rohertrag (Reinertrag) muß nun zur Errechnung des Gebäudeertragswertes aufgespalten werden, und zwar in: Dies geschieht in der Weise, daß der Verzinsungsbetrag des Grund und Boden ermittelt, und anschließend vom Reinertrag subtrahiert wird. Die verbleibende Restsumme entspricht dem Gebäudeanteil am Reinertrag.

Dieser Betrag wird über die Restnutzungsdauer des Objektes kapitalisiert, und zwar als jährlich nachschüssige Zeitrente. Der entsprechende Vervielfältiger (Faktor, mit dem der Reinertragsanteil baulicher Anlagen zu multiplizieren ist, um den Gebäudeertragswert zu erhalten) ergibt sich dabei aus der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins.

Letzterer muß bei dem jeweils zuständigen Gutachterauschuß eingeholt werden. Die Gutachterausschüsse ermitteln solche Sätze durch Auswertung von Kaufverträgen, indem gewissermaßen eine umgekehrte Ertragswertberechnung vorgenommen wird (Kaufpreis, Bodenwert und Restnutzungsdauer eines Gebäudes ergeben dabei den Zinssatz).

Liegenschaftszinssätze sind von einer Vielzahl an Faktoren abhängig, hauptsächlich jedoch von: In der Literatur und auch den einschlägigen Richtlinien (etwa den Wertermittlungsrichtlinien) sind etliche Empfehlungen für Liegenschaftszinsen angegeben. Diese Zinssätze sind jedoch insbesondere für Stuttgart, aber auch das nähere Umland völlig ungeeignet.

Der Grund liegt in den außerordentlich hohen Bodenpreisen und den -daran gemessen- relativ niedrigen erzielbaren Mieten. Dieser Umstand führt je nach allgemeiner Marktsituation dazu, daß die Liegenschaftszinssätze in der Region Stuttgart um ein bis drei Prozentpunkte unter dem in anderen Großstädten beziehungsweise Ballungsräumen anzutreffenden Niveau rangieren (mit Ausnahme von München). Für Ertragswertermittlungen im Raum Stuttgart ist daher die Verwendung von lokal festgestellten Zinssätzen unumgänglich.


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 Ablaufschema Ertragswertermittlung

Die nachstehende Abbildung zeigt das vollständige Ablaufschema der Ertragswertermittlung:

Ermittlung des Jahresrohertrages
./. Bewirtschaftungskosten
= Jahresreinertrag
./. Verzinsungsbetrag des Grund und Boden
= Gebäudeanteil am Reinertrag
x Vervielfältiger (aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins)
= Ertragswert der baulichen Anlagen
+ Bodenwert in bebautem Zustand
+ eventuell Zuschläge wegen besonderer Umstände
./. eventuell Abschläge wegen besonderer Umstände
= Verkehrswert als Ertragswert
+ eventuell Zuschläge wegen Rechten
./. eventuell Abschläge wegen Belastungen
= Verkehrswert unter Berücksichtigung von Rechten und Lasten
     Darstellung in
     in Anlehnung zu
     Vogels 1996,84;
     obere Leiste, Schalt-
     fläche "Literatur"


Anmerkung: Wie bereits erwähnt liegt dem Verfahren die Annahme zugrunde, das jedes Gebäude bei Erreichen der vollständigen Unbrauchbarkeit -nämlich der Restnutzungsdauer Null- auch einen Restwert von Null besitzt. Die Annahme ist jedoch insoweit nicht ganz korrekt, da das Grundstück erneut nutzbar gemacht, also das unbrauchbar gewordene Objekt abgerissen werden muß.

Bei längeren Restnutzungsdauern ist diese Tatsache weitgehend bedeutungslos, weil die im Verhältnis zum Gebäudewert ohnehin meist minimalen Abbruchkosten erst nach Ablauf eines erheblichen Zeitraumes anfallen, und somit einen verschwindend geringen Barwert besitzen.

Umgekehrt sollten bei sehr kurzen Restnutzungsdauern (unter circa 20 Jahren) die Abbruchkosten allerdings berücksichtigt, und von dem errechneten Ertragswert abgezogen werden. Solche -und auch andere Positionen- sind im obigen Schema als "besondere Umstände" einzubringen.